!!! Termine nur nach Vereinbarung !!!
Da wir uns für jeden von Euch Zeit nehmen möchten, um euer Wunschprojekt ausführlich und in Ruhe besprechen zu können, sind Termine für Beratungsgespräche, Tattoos und Piercings ausschließlich nur mit Termin möglich!
Terminvereinbarung
e-mail:studio@lasvegastattoo.de
Die Vorbereitung und Durchführung auf ein Piercing:
In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir dich darüber auf, welche Risiken bestehen und welche Probleme auftreten können. Dabei führen wir auch eine Voruntersuchung durch, um zu sehen, ob das gewünschte Piercing anatomisch bei dir möglich ist. Da das Piercen retlich gesehen eine Körperverletzung darstellt, musst du in diesen Eingriff einwilligen und eine Einverständniserklärung ausfüllen.
Allgemeines:
Hinweise zum Thema Betäubung:
Regelmäßig werden wir nach Möglichkeiten zur Betäubung gefragt z.B. mit Eisspray.
Eissprays dürfen aus gutem Grund schon seid Jahren nicht mehr im Kopf und Schleimhautbereich verwendet werden und das aus gutem Grund! Eisspray besteht meistens aus flüßigen Gasen: Butan, Pentan und/oder Propan und werden oftmals auch mit Menthol, Campher und Chlorethan gemischt. Durch das sprühen verdampfen die Gase und erzeugen durch ihre Verdunstungskälte Temperaturen zwischen -25 und -55 Grad Celsius. Die Haut fühlt sich zwar weniger empfindlich an da sich die Gefäße zusammen ziehen aber durch die kälte kommt es auch zu einer Art Gewebeschock. Durch überdosierung oder zu geringem sprüh Abstand, kann es zu einer Verbrennung des Gewebes kommen was im schlimmsten Fall zu Narben führt! Selbst die Hersteller von Eissprays empfehlen es nicht beim piercen zu verwenden.
Hinweise zu Injektionen:
Das spritzen von Betäubungsmitteln ist in Deutschland ausschließlich Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten und kann bei Zuwiderhandlung ggfs. mit einer Geld oder Hafstrafe geahndet werden.
Zudem wäre es auf gut deutsch schwachsinn sich mit einer Nadel betäuben zu lassen, damit man beim piercen den Stich (mit einer Nadel) nicht spürt!..oder?
Piercen von Minderjährigen:
Da das Piercen von Kindern unter 14 Jahren gemäss § 223 Abs. 1 StGB den Strafbestand der Körperverletzung erfüllt, wodurch StGB und BGB (Vertragsrecht) ineinander greifen, ist die rechtliche Lage sehr komplex. Entgegen der allgemeinen Meinung, können Erziehungsberechtigte nicht einfach ein Ohrloch bei einem Kleinkind durchführen lassen bzw. einwilligen,
(ganz gleich ob gepierct oder geschossen) solange das Kind nicht in der Lage ist den Eingriff zu verstehen und selbst einzuwilligen. In diesem Falle würde sich der Durchführende wie auch der/die Erziehungsberechtigte(n) der Körperverletzung strafbar machen, da Eltern nur Eingriffen zustimmen dürfen welche dem Wohle des Kindes dienen. Zudem ist der Wachstum des Kindes noch nicht abgeschlossen und die Fähigkeit sachgemäss mit einem Piercing umzugehen und es zu pflegen ist nicht gegeben.
Aus diesen gründen piercen wir Kinder/Jugendliche erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren.
Bei Jugendlichen im Alter von 14-16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter beim Aufklärungsgespräch und bei der Durchführung anwesend sein und den Vertrag mit unterschreiben.
Im Alter von 16-18 Jahren reicht eine schriftliche Einverständnisserklärung und die Ausweiskopie eines Elternteils.
!!! Achtung !!!
Das Fälschen der Unterschrift eines Elternteils sowie vorzugeben erziehungsberechtigt zu sein ist eine Straftat.
Im Piercingpreis sind folgende Leistungen inklusive:
Ersteinsatzschmuck:
Unser Ersteinsatzschmuck aus Titan ist Nickelfrei und eignet sich daher als idealer Ersteinsatz. Titan Grad 23 Ti6AL-4V ist ein chirurgischer Titangrad, der seit den 50er Jahren in der Medizin eingesetzt wird und der EU Nickel-Richtlinie die 2001 eingeführt wurde entspricht. Mann kann also davon ausgehen, dass keine Allergien oder andere Hautreizungen auftreten. Ein weiterer Vorteil ist, dass Titan halb so schwer wie Stahl, dafür aber doppelt so stark ist.